Über uns

Wir sind eine inhabergeführte kleine Vermietung von Ferienwohnungen. Wir betreiben Unterkünfte in Dortmund und Hagen mit insgesamt 5 Wohnungen mit jeweils bis zu sechs Betten. Jede unserer Wohnungen verfügt über vollausgestattete Küchen. Bettwäsche und Handtücher werden kostenfrei bei Anreise zur Verfügung gestellt.

Regeln

Hausregeln für unsere Unterkunft: Zugang zur Unterkunft:

1.Der Zugang zur Wohnung erfolgt über eine Schlüsselbox. Der Code zur Schlüsselbox wird Ihnen zwei Tage vor Ihrer Anreise per E-Mail zugeschickt. Bitte bewahren Sie den Code sicher auf und stellen Sie sicher, dass die Schlüsselbox bei Ihrer Abreise wieder verschlossen ist.

Rauchen:

2. Das Rauchen ist in der gesamten Unterkunft strikt verboten. Dies gilt sowohl für Zigaretten als auch für elektronische Rauchgeräte. Bei Verstoß gegen diese Regel wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 250 Euro erhoben. Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit, um eine angenehme Umgebung für alle Gäste zu gewährleisten. 

 Ruhezeiten:

3. Die Nachtruhezeiten sind von 22:00 Uhr abends bis 07:00 Uhr morgens. Wir bitten unsere Gäste, in diesem Zeitraum auf laute Geräusche zu verzichten und die Ruhe der Nachbarschaft zu respektieren. Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen die Ruhezeiten zu Beschwerden von Nachbarn und möglichen zusätzlichen Gebühren führen können.

Haustiere:

4. Haustiere sind in der Unterkunft nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Assistenztiere, wobei wir bitten, dies im Voraus mit uns abzusprechen. Sollte dennoch ein Haustier mitgebracht werden, ohne dass dies vorab kommuniziert wurde, fällt eine zusätzliche Gebühr von 25 Euro pro Nacht an.

Check-in und Check-out:

5. Der Check-in ist ab 14:00 Uhr möglich, und der Check-out muss bis 10:00 Uhr erfolgen. Nach Verfügbarkeit bieten wir die Möglichkeit eines früheren Check-ins oder eines späteren Check-outs. Bis zu einer Stunde ist dieser Service kostenlos, danach erheben wir eine Gebühr von 10 Euro pro Stunde.

Einschränkungen bei der Buchung:

6. Gäste, die in derselben Stadt oder in den unmittelbar angrenzenden Städten wohnen, werden in der Regel nicht akzeptiert. Ausnahmen bestehen, wenn der Arbeitgeber die Unterkunft für seine Mitarbeiter bucht.

Nutzungsbeschränkungen:

7. Die kommerzielle Nutzung der Unterkunft sowie jegliche illegale Aktivitäten sind strengstens untersagt.

Maximale Belegung:

8. Es sind nur so viele Gäste zugelassen, wie ursprünglich gebucht wurden. Sollten mehr Gäste anreisen, als gebucht und dies wurde nicht vorab mit dem Gastgeber kommuniziert, behält sich der Gastgeber das Recht vor, eine Strafgebühr zu erheben.